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Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) Vom 28. Juni 1990 (GVBl. S. 220) BayRS 9210-1-I/B (Art. 1–14)
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Erster Teil Oberste Landesbehörden (Art. 1)
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Zweiter Teil Straßenverkehr (Art. 2–8)
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Dritter Teil Sonstige Verkehrsbereiche (Art. 9–11)
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Vierter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 12–14)
[Schlussformel]
Inhalt
ZustGVerk
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 28.06.1990
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Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen
(ZustGVerk)
Vom 28. Juni 1990
(GVBl. S. 220)
BayRS 9210-1-I/B
Vollzitat nach RedR: Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl. S. 220, BayRS 9210-1-I/B), das zuletzt durch § 1 Abs. 365 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekanntgemacht wird:
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