Inhalt
2130.0-F
Richtlinien zur Umlegung und Grenzregelung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bei Übertragung der Befugnis der Gemeinde zur Durchführung auf die Flurbereinigungsdirektion oder das staatliche Vermessungsamt (Richtlinien für Umlegung und Grenzregelung – RUG)
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 26. November 1990, Nr. 74 – Vm 1521 – 66 590 und Nr. N 4a – 7579 – 11
(FMBl. S. 386)
(AllMBl. 1991 S. 18)
Vollzitat nach RedR: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinien zur Umlegung und Grenzregelung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bei Übertragung der Befugnis der Gemeinde zur Durchführung auf die Flurbereinigungsdirektion oder das staatliche Vermessungsamt (Richtlinien für Umlegung und Grenzregelung – RUG) vom 26. November 1990 (FMBl. S. 386, AllMBl. 1991 S. 18)
[Amtl. Anm.:] Die gemäß Nr. 3 entgeltlich zu beziehende Richtlinie wurde aufgrund ihres Umfangs zum Zeitpunkt der Einführung nicht im Amtsblatt abgedruckt. In die Datenbank BAYERN.RECHT wurde sie deshalb als redaktioneller Anhang zu dieser Bekanntmachung aufgenommen. Dabei musste jedoch auf die Wiedergabe der überwiegend aus großformatigen Karten bestehenden Anlagen verzichtet werden. Diese können beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Alexandrastraße 4, 80538 München gegen Auslagenerstattung bezogen werden.