Inhalt
Deutsche Rechtschreibung
KWMBl. I 2006 S. 109
2230.1.1.1.1.4-K
Deutsche Rechtschreibung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 8. Mai 2006-06 Az.: VI.4-5 S 4400.4-6.38 301
Für den Umgang mit der deutschen Rechtschreibung in den Schulen gelten ab dem 1. August 2006 die folgenden Bestimmungen:
- 1.
Die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen
- 2.
Die gültige Fassung von Regeln und Wörterverzeichnis (Stand 2006) ist im Internet-Auftritt des Instituts für deutsche Sprache zugänglich (
http://www.ids-mannheim.de/reform/).
- 3.
Bis zum 31. Juli 2007 werden Schreibweisen, die durch die Amtliche Regelung (Stand 2006) überholt sind, nicht als Fehler markiert und bewertet.
- 4.
In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zu Grunde gelegt, die nach Erklärung des Verlags der Amtlichen Regelung (Stand 2006) vollständig entsprechen.
Die Bekanntmachung vom 27. Juli 2005 (KWMBl I S. 246) tritt mit Wirkung vom 31. Juli 2007 außer Kraft; die darin verfügte Verlängerung der Übergangsfrist endet damit. Die Bekanntmachung vom 22. Mai 1996 (KWMBl I S. 272, KWMBl I So.-Nr. 1 Satz 1) wird mit Wirkung vom 31. Juli 2006 aufgehoben.
Erhard
Ministerialdirektor