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Richtlinie über den Einsatz von Luftfahrzeugen für polizeiliche Zwecke
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1. Polizeihubschrauberstaffel Bayern
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2. Bundesgrenzschutz (BGS)
3. In-Kraft-Treten, Gültigkeit
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Text gilt ab: 01.05.2002
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963-I
Richtlinie über den Einsatz von Luftfahrzeugen für polizeiliche Zwecke
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 12. April 2002, Az. IC5-2704-10
(AllMBl. S. 196)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Richtlinie über den Einsatz von Luftfahrzeugen für polizeiliche Zwecke vom 12. April 2002 (AllMBl. S. 196)
An
die Präsidien der Bayerischen Landespolizei
das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
das Bayerische Landeskriminalamt
die Regierungen
die Kreisverwaltungsbehörden
nachrichtlich an
das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
die Bayerische Beamtenfachhochschule, Fachbereich Polizei
das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
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