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Anerkennung von Wildparken
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I. Als Wildparke sind vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anerkannt:
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Text gilt ab: 18.12.1986
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Anerkennung von Wildparken
LMBl. 1987 S. 21
792-L
Anerkennung von Wildparken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 18. Dezember 1986 Az.: R 4-7952-10
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