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Inhaltsverzeichnis
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Sicherheitsrichtlinien für Vermessungen auf Straßen in Bayern
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1. Allgemeines
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2. Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde
3. Verantwortlichkeit
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4. Sicherung der Arbeitsstellen
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5. Verkehrszeichen, Leiteinrichtungen
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6. Sicherungsfahrzeuge, Warnanstriche
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7. Warnkleidung, Warnposten, Warnfahnen
8. Mitwirkung der Polizei
9. In-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
Text gilt ab: 01.06.1986
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2190-F
Sicherheitsrichtlinien für Vermessungen auf Straßen in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 23. April 1986, Az. 73 - O 1372/2 Vm - 23 018
(FMBl. S. 180)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Sicherheitsrichtlinien für Vermessungen auf Straßen in Bayern vom 23. April 1986 (FMBl. S. 180)
Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern werden folgende Sicherheitsrichtlinien für Vermessungen auf Straßen erlassen:
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