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Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens
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I. Vorbemerkung
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II. Grundsätze für die Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens
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BewertR
Text gilt ab: 20.10.2008
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2023-I
Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens
(Bewertungsrichtlinie – BewertR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 29. September 2008, Az. IB4-1516-35
(AllMBl. S. 558)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens (Bewertungsrichtlinie – BewertR) vom 29. September 2008 (AllMBl. S. 558)
An
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