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Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte Vom 7./23. Mai 1979 (§§ 1–11)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
Inhalt
Text gilt ab: 01.06.1979
Fassung: 07.05.1979
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Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte
Vom 7./23. Mai 1979
[1]
Vollzitat nach RedR: Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 01-1-10-I) veröffentlichten bereinigten Fassung
Das Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das Innenministerium,
und
der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten
durch den Staatsminister des Innern,
schließen folgendes Verwaltungsabkommen:
[1]
Das Abkommen wurde ratifiziert in:
Bayern:
Bek. v. 18.6.1979 (BayRS II S. 288).
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