Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Prüfungsordnung für Gymnastiklehrer im freien Beruf Vom 21. August 1978 (BayRS IV S. 401) BayRS 227-3-3-K (§§ 1–10)
§ 1 Art und Zweck der Prüfung, Berechtigungen
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Zulassungsverfahren
§ 4 Prüfungsausschuß
§ 5 Prüfungsanforderungen und Prüfungsform
§ 6 Durchführung der Prüfung
§ 7 Bewertung der Prüfungsleistungen, Notenbildung
§ 8 Feststellung des Prüfungsergebnisses, Wiederholung, Zeugnis
§ 9 Rücktritt, Versäumnis, Unterschleif
§ 10 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
Anlage 1 Stundentafel für die Ausbildung von Gymnastiklehrern im freien Beruf
Anlage 1a Stundentafel für die mit einer Physiotherapeutenausbildung verbundene Ausbildung von Gymnastiklehrern im freien Beruf
Anlage 2 Prüfungsleistungenin der Praxis des Wahlpflichtfaches „Sport und Freizeit“gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3.2 Buchst. a
Anlage 3 Wertungstabellenfür die Abschlußprüfung im Leichtathletik
Anlage 4 Wertungstabellenfür die Abschlußprüfung im Schwimmen
Anlage 5
Anlage 5a
Anlage 5b
Inhalt
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 21.08.1978
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument
Prüfungsordnung für Gymnastiklehrer im freien Beruf
Vom 21. August 1978
(BayRS IV S. 401)
BayRS 227-3-3-K
Vollzitat nach RedR: Prüfungsordnung für Gymnastiklehrer im freien Beruf in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 227-3-3-K) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch § 1 Abs. 262 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Auf Grund des
Art. 13 Abs. 3 des Gesetzes über das berufliche Schulwesen vom 15. Juni 1972 (GVBl. S. 189), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1977 (GVBl. S. 349, ber. 1978 S. 15)
1)
erläßt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:
1)
[Amtl. Anm.:]
Nunmehr Art. 93 Abs. 1 BayEUG, BayRS 2230-1-1-K
Diese Website verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Matomo. Wenn Sie durch unsere Seiten surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es
hier
.