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Verordnung über die Errichtung
des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung
Vom 18. März 2005
Fundstelle: GVBl 2005, S. 96
 

Auf Grund des § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einrichtung der staatlichen Behörden (BayRS 200-1-S) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:

 

§ 1

1 In München wird ein Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung errichtet. 2 Es führt die Bezeichnung „Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung“ und untersteht unmittelbar dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

 

§ 2

1 Das Staatsinstitut macht die Erkenntnisse der Forschung und die Erfahrungen der Praxis für die Schule nutzbar. 2 Es unterstützt und berät das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei der Weiterentwicklung des gegliederten bayerischen Schulwesens. 3 Es hat insbesondere die Aufgaben:

1.
die pädagogische, didaktische und methodische Arbeit der Schulen zu fördern,
2.
die Lehrpläne aller Schularten zu entwickeln,
3.
an der Erstellung von zentralen Prüfungsaufgaben und Tests mitzuarbeiten,
4.
die Innere Schulentwicklung zu unterstützen,
5.
fortlaufend Daten und Befunde zum bayerischen Schulwesen zu erfassen und durch ein flächendeckendes Bildungsmonitoring Empfehlungen zur Qualitätssicherung der bayerischen Schulen zu geben,
6.
Schulversuche anzuregen, zu begleiten und auszuwerten,
7.
Erkenntnisse und Inhalte der Medienpädagogik und Mediendidaktik sowie der Informations- und Kommunikationstechnik für die Schulen nutzbar zu machen,
8.
bei der Lehrerfortbildung mitzuwirken und mit den Einrichtungen der Lehrerfortbildung zusammenzuarbeiten.

 

§ 3

1 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2005 in Kraft. 2 Mit Ablauf des 30. April 2005 tritt die Verordnung über die Errichtung des Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung vom 6. August 1971 (BayRS 2211-6-2-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Dezember 2000 (GVBl S. 972), außer Kraft.

München, den 18. März 2005

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Monika Hohlmeier, Staatsministerin