Brotkrümelpfad

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§ 22

Ausbildungsbezogene Lehrgänge

1 Die Ausbildung (§ 2 Abs. 2) kann durch Lehrgänge ergänzt werden, die als geschlossene mehrtägige Veranstaltung durchgeführt werden. 2 Im einzelnen kommen dabei u. a. Lehrgänge über Schulspiel, Schulwandern, Medieneinsatz, Verkehrserziehung, Erste Hilfe, Sprecherziehung, Suchtprävention und Lebensbewältigungskompetenz in Betracht.