§ 22
Ausbildungsbezogene Lehrgänge
1 Die Ausbildung (§ 2 Abs. 2) kann durch Lehrgänge ergänzt werden, die als geschlossene mehrtägige Veranstaltung durchgeführt werden. 2 Im einzelnen kommen dabei u. a. Lehrgänge über Schulspiel, Schulwandern, Medieneinsatz, Verkehrserziehung, Erste Hilfe, Sprecherziehung, Suchtprävention und Lebensbewältigungskompetenz in Betracht.
Inhaltsverzeichnis
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (ZALGM) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992
- Eingangsformel
- Inhaltsverzeichnis
§ 1 - § 9
§ 10 - § 18a
§ 19 - § 28 - § 19 - Praktikum
- § 20 - Hospitation mit Studienzeiten
- § 21 - Eigenverantwortlicher Unterricht
- § 22 - Ausbildungsbezogene Lehrgänge
- § 23 - Ergänzende Ausbildung
- § 24 - Besondere Verpflichtungen des Lehramtsanwärters oder der Lehramtsanwärterin
- § 25 - Seminarbogen
- § 26 - Erholungsurlaub
- § 27 - Anrechnungen auf den Vorbereitungsdienst
- § 28 - Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Wiederholung einzelner Ausbildungsabschnitte
§ 29 - § 30
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (ZALGM) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992