Inhaltsverzeichnis
- Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen (Bayerische Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung - BayHSchLNV) vom 15. September 1992
- Eingangsformel
- Inhaltsverzeichnis
§ 1 - § 6 Erster Abschnitt - Allgemeines
§ 7 - § 15 Zweiter Abschnitt - Nebentätigkeitsgenehmigung- § 7 - Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten von Professoren und Juniorprofessoren
- § 8 - Erteilung, Widerruf und Rücknahme der Genehmigung; Auskunftserteilung
- § 9 - Beeinträchtigung dienstlicher Interessen im Sinn von Art. 81 Abs. 3 BayBG
- § 10 - Freiberufliche und unternehmerische Nebentätigkeiten von Professoren und Juniorprofessoren
- § 11 - Allgemeine Genehmigung von Nebentätigkeiten
- § 12 - Allgemeine Genehmigung von Nebentätigkeiten für Professoren und Juniorprofessoren
- § 13 - Privatbehandlung
- § 14 - Mitarbeiterbeteiligung gemäß Art. 6 Abs. 2 BayHSchPG
- § 14a - Kommission im Sinn von § 14 Abs. 5 Nr. 1
- § 14b - Schiedsstelle im Sinn von § 14 Abs. 5 Nr. 2
- § 15 - Private Tierbehandlung
§ 16 - § 19 Dritter Abschnitt - Vergütung
§ 20 - § 27 Vierter Abschnitt - Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
§ 28 - § 31 Fünfter Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen (Bayerische Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung - BayHSchLNV) vom 15. September 1992