Anlage 1
MODUS21 - Übersicht
Das Staatsministerium hat mit Bekanntmachungen vom 3. August 2005 (KWMBl I S. 329) und vom 13. Dezember 2005 (KWMBl I 2006 S. 6) insgesamt 60 MODUS21-Maßnahmen für alle bayerischen Schulen freigegeben.
Wenn die Belange des Aufwandsträgers oder des Aufgabenträgers im Sinn des Art. 1 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs berührt werden, ist das Einvernehmen mit dem Träger herzustellen.
Im Einzelnen:
- 1.
- Teil: Maßnahmen Nrn. 1 bis 30:
- a)
- Schulorganisation
Nr.
Titel
erprobt an Schulart
Kurzerläuterung
1
Flexibilisierung der Stundentafel
Gymnasium
Die Schule weicht zeitlich begrenzt von der Stundentafel ab, um Defizite in der Klasse auszugleichen; zusätzliche Stunden werden durch vorübergehende Reduzierung in anderen Fächern gewonnen. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
2
jahrgangs- und klassenübergrei- fender Unterricht
Grundschule, Gymnasium
Das Unterrichtsangebot wird erweitert; durch eine an der Leistungsfähigkeit orientierte Gruppenzusammenstellung kann die einzelne Schülerin oder der einzelne Schüler gezielter gefördert werden. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
3
Organisation des Unterrichts in Doppelstunden
Gymnasium
Schule gewinnt Zeit und Ruhe im Unterrichtstag.
4
themenbezogene Projektwochen
Gymnasium
Schülerinnen und Schüler gewinnen Einblick in übergeordnete Zusammenhänge; Schlüsselqualifikationen werden gefördert.
5
Einbeziehung externer Partner
alle
Praxisbezug wird verstärkt durch Partner aus dem Kreis der Eltern, der Hochschule, der Kirchen und der Wirtschaft. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
6
Pädagogischer Tag statt Wandertag
Gymnasium
Wandertage haben ihre ursprüngliche Zielsetzung weitgehend verloren; die Schule setzt selbst das Thema eines Pädagogischen Tags fest.
7
Jahrgangsstufen- versammlungen
Gymnasium
Durch themen- oder anlassbezogene Versammlungen der Klassen eines Jahrgangs wird der Zusammenhalt der gesamten Altersgruppe gestärkt; der Informationsfluss in der Schule wird verbessert.
8
Jahrgangsstufen- sprecherinnen und -sprecher
Gymnasium
Alle Klassen eines Jahrgangs wählen eine Sprecherin oder einen Sprecher; die Identifikation mit schulischen Entscheidungen wird gestärkt.
9
Einrichtung einer „Klassenstunde"
Realschule
Schule verkürzt rollierend an einem Tag in der Woche alle Stunden um fünf Minuten: Gewinn einer Klassleiterstunde zur Besprechung klasseninterner Probleme, Vorbereitung von Klassenfahrten, Einsammeln von Geldern etc.
Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.10
Schülerinnen und Schüler gestalten eigenverantwort-lich Unterricht
Hauptschule, Gymnasium
Schülerinnen und Schüler dürfen in festgelegten Abständen eine Stunde zu selbst gewählten Themen gestalten; sie trainieren Präsentation und Moderation.
- b)
- Förderung jeder einzelnen Schülerin oder jedes einzelnen Schülers (Individualförderung)
Nr.
Titel
erprobt an Schulart
Kurzerläuterung
11
Förderunterricht nach dem Zwi- schenzeugnis
Realschule, Gymnasium
Durch gezielten Förderunterricht kann die Wiederholerquote gesenkt werden. Die Schule gewinnt die erforderlichen Stunden durch geeignete andere MODUS21-Maßnahme wie z.B. Vorlesungsunterricht.
12
Vorlesungsbetrieb
Gymnasium
Die Lehrkräfte arbeiten verstärkt in Teams, entwickeln gemeinsam die Grundlagen für die Vorlesungen und vermitteln ausgewählte Inhalte einer Gruppe aus mehreren Klassen im Vorlesungsbetrieb. Die Schule gewinnt Stunden für zusätzliche pädagogische Maßnahmen. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
13
Schülerinnen und Schüler lehren Schülerinnen und Schüler
Gymnasium
Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler fördern während der Unterrichtszeit in kleinen Gruppen außerhalb des Klassenverbandes leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler.
14
Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler
Realschule
Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten Auswertungsbogen, mit denen sie die eigene Vorbereitung und Leistung einschätzen können und übernehmen Verantwortung für ihre Leistung.
- c)
- Leistungserhebungen
Nr.
Titel
erprobt an Schulart
Kurzerläuterung
15
Schulaufgabe mit Gruppenarbeits-phase
Gymnasium
Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten z.B. in Deutsch im Team eine Rahmengeschichte, die die oder der Einzelne anschließend ausgestaltet; die individuelle Leistung der Teammitglieder in der Gruppenarbeitsphase wird erfasst und geht in die Note ein. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
16
Angesagte „Tests" im Turnus von sechs Wochen statt Schulaufgaben
Gymnasium
Gleichmäßige Verteilung angesagter Leistungserhebungen über das Schuljahr gewährleisten gleichbleibend hohes Leistungsniveau, reduzieren Wissenslücken und Prüfungsangst. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
17
Debatte ersetzt je eine Schulaufgabe (Aufsatz) in Deutsch und/oder Fremdsprachen
Gymnasium
Die Schülerinnen und Schüler müssen ihren Standpunkt zu einem vorgegebenen Thema vorbereiten, überzeugend vertreten, Toleranz gegenüber anderen Meinungen üben; sprachliche und argumentative Kompetenzen werden gestärkt. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
18
Präsentation ersetzt eine Auf- satzschulaufgabe
Gymnasium
Durch die Erarbeitung und Darstellung eines komplexen Themas werden eigenständiges Arbeiten, Umgang mit neuen Medien und mündliche Sprachkompetenz gefördert.
19
Test aus formal- sprachlichen und Sprachverständnisanteilen in Deutsch ersetzt eine Aufsatzschulaufgabe
Gymnasium
Klassen mit Schwächen in der formalen Sprachbeherrschung werden gezielt gefördert.
20
Schwerpunkte des Jahresstoffs in letzter schriftlicher Leistungserhebung
Gymnasium
Vor den Sommerferien wird der Jahresstoff in seinen Schwerpunkten abgesichert; die Nachhaltigkeit des Lernens wird gefördert. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
21
Leistungserhebun- gen (auch nicht angekündigte) über die Lerninhalte mehrerer Unterrichtsstunden
Gymnasium
Das Grundwissen wird gesichert, kleinschrittiges Lernen wird verhindert, Nachhaltigkeit des Lernens wird gefördert. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
22
schulinterne Jahrgangsstufentests zum Grundwissen
Gymnasium
Die Nachhaltigkeit des Lernens wird gefördert; die Klassen einer Jahrgangsstufe können verglichen werden. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
23
Neugewichtung schriftlicher und mündlicher Leistungen in den Fremdsprachen
Gymnasium
Durch andere Gewichtung (z.B. 1:1 statt 2:1) wird bei Bedarf die mündliche Sprachkompetenz gefördert. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
24
Verstärkte Einbeziehung von Grundwissen in schriftliche Leistungserhebungen
Gymnasium
Schriftliche Leistungserhebungen prüfen immer auch die Verfügbarkeit von Grundwissen und Kernkompetenzen; die Nachhaltigkeit des Lernens wird gefördert.
25
Trennung von Unterrichts- und Prüfungsphasen
Gymnasium
Z.B. angekündigte Prüfungsphasen statt permanenten Abfragens; die Klasse gewinnt Ruhe im Unterrichtsalltag. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
26
Ganz- und Halbjahresprojekte in der Klasse
Gymnasium
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten über längeren Zeitraum fächerübergreifend und eigenverantwortlich an ausgewählten Themen; Ausdauer, Teamfähigkeit und Kreativität werden gestärkt.
- d)
- Personalmanagement und Personalführung
Nr.
Titel
erprobt an Schulart
Kurzerläuterung
27
Bildung von jahrgangs- und stufenbezogenen Pädagogischen Lehrkräfteteams
Gymnasium
Lehrkräfte arbeiten im Team; pädagogische Beobachtungen und Maßnahmen werden zielführender abgestimmt.
28
Unterrichtsplanung im Lehrkräfteteam
Gymnasium
Lehrkräfte arbeiten im Team; der Gesamtaufwand für die Unterrichtsvorbereitung wird verringert.
29
Planung und Durchführung von schriftlichen Leistungserhebungen im Lehrkräfteteam
Gymnasium
Lehrkräfte arbeiten im Team; der Gesamtaufwand wird verringert; die Ergebnisse dienen der internen Evaluation.
30
„Mitarbeitergespräche" mit Zielvereinbarungen der Lehrkraft mit allen Schülerinnen und Schülern
Berufsschule
Lehrkräfte leisten gezielte Hilfestellung; Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für ihre Leistungsentwicklung; Schülerinnen und Schüler erfahren individuelle Unterstützung bei persönlichen Problemen.
- 2.
- Teil: Maßnahmen Nrn. 31 bis 60:
- a)
- Schulorganisation
Nr.
Titel
erprobt an Schulart
Kurzerläuterung
31
Innerschulischer Praxistag
Förderschule
Die Schule führt an einem Tag fächer- und klassenübergreifenden Kursunterricht als Orientierungshilfe für die Schülerinnen und Schüler bei der Berufsfindung durch.
32
Pflichtwahlfach „Business-English" an der Hauptschule
Hauptschule
Die Schülerinnen und Schüler der Regelklasse 9 nehmen fakultativ, die Schülerinnen und Schüler der M-Zweige obligatorisch am Wahlfach „Business English" teil, das nach zwei Jahren zum Erwerb eines Zusatzzertifikates führt.
33
Rhythmisierung des Schultags
Hauptschule
Durch Neustrukturierung und Rhythmisierung des Schulvormittags mit integrierter Mittagsbetreuung wird der Schultag dem Biorhythmus der Kinder entsprechend entzerrt. Ein Schultag dauert bis 15.30 Uhr, Hausaufgaben werden durch individuelles Üben ersetzt. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
34
Zeitungslektüre zur Förderung der Allgemeinbildung
Hauptschule
Die Maßnahme, die auf der regelmäßigen Lektüre von Tageszeitungen beruht, wird den Fächern Deutsch und GSE (Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde) zugeordnet und in den Jgst. 7 und 8 durchgeführt.
35
Zwischenberichte statt Halbjahreszeugnis
Gymnasium
Die Eltern erhalten zu zwei Zeitpunkten innerhalb des Schuljahres (Dezember und April) einen detaillierten schriftlichen Überblick über die Leistungen ihres Kindes. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
36
Neues Lernkonzept in der Berufsfachschule für Kinderpflege
Berufsfachschule
Der Lehrstoff der Jahrgangsstufe 11 wird in Modulen („Lernbausteinen") aufbereitet und von den Schülern selbstständig und eigenverantwortlich an verschiedenen Lernorten erarbeitet. Der Abschluss eines Lernbausteins erfolgt in Form eines schriftlichen Tests, einer Einzel- oder einer Gruppenpräsentation.
- b)
- Individualförderung
-
Nr.
Titel
erprobt an Schulart
Kurzerläuterung
37
Einrichtung von Partnerklassen zwischen Unter- und Oberstufe
Förderschule
Die Schülerinnen und Schüler der 5. bis 9. Jahrgangsstufe der Förderschule unterstützen die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse. Je nach Klassengröße sind die Patinnen und Paten ca. alle drei Wochen für eine Stunde im Einsatz.
38
Erweitertes Screening zur Einschulung
Grundschule
Die Schule erweitert das bestehende Screeningverfahren: Sprachstandserhebungen werden bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt und um den mathematischen Bereich erweitert.
39
Förderung besonders begabter Grundschülerinnen und Grundschüler
Grundschule
Die Schule bietet in Kooperation mit Eltern und externen Partnern ein qualitativ hochwertiges Zusatzangebot, das begabte Schülerinnen und Schüler besonders fördert.
40
Förderung von Vorschulkindern mit Entwicklungsverzögerung
Grundschule
Vorschulkinder mit Entwicklungsverzögerungen werden auf den Unterricht der Regelklasse vorbereitet. Durch die intensive Zusammenarbeit der Schule mit verschiedenen Einrichtungen werden die Kinder im Bereich Sprach-, Merk- und Denkfähigkeit, aber auch in ihrem Spiel- und Sozialverhalten gefördert.
41
„Freiwilliges Soziales Jahr" an der Schule
Grundschule
An der Schule leistet eine Freiwillige das „Freiwillige Soziale Jahr" ab. Die Freiwillige unterstützt die Lehrkräfte im Unterricht (z.B. bei Differenzierungsmaßnahmen und bei der Planung und Organisation des Schulalltags).
42
Zeugnisergänzung basierend auf einer Schülerberatungsstunde
Hauptschule
Mehrmals im Schuljahr findet eine Schülerberatungsstunde als Einzelgespräch statt, in der individuelle Probleme der Schülerin oder des Schülers besprochen und Ziele für die nächste Lern- und Entwicklungsphase formuliert werden.
43
„Unterricht Plus"
Hauptschule
In den Nachmittagsstunden werden semesterweise in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (Grund- und Hauptschule) projektorientierte Kurse angeboten. In leistungsheterogenen Gruppen werden Unterrichtsinhalte thematisiert, vertieft und geübt.
44
Lernen in Kleingruppen
Realschule
Einmal wöchentlich werden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik die Klassen gedrittelt; die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Kleingruppen. Begleitet werden sie dabei durch Eltern, Praktikantinnen und Praktikanten (Exercitium Paedagogicum) oder in Seminarschulen durch Referendarinnen und Referendare. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
45
Module zur Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenz
Gymnasium
Auf der Grundlage eines Curriculums, das aus sechs aufeinander aufbauenden Modulen besteht (z. B. Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft, Verantwortungsfähigkeit, Problemlösungs- und Konfliktfähigkeit), wird Selbst- und Sozialkompetenz vermittelt.
46
Teamtraining im Schullandheim
Gymnasium
Der fünftägige Aufenthalt in einem speziell ausgestatteten Schullandheim wird für ein ca. 25-stündiges Trainingsprogramm kooperativer Kompetenzen genutzt.
47
Erstellung einer Referenzmappe für Schülerinnen und Schüler
Gymnasium
Alle sozialen und fachlichen Kompetenzen, die eine Schülerin oder ein Schüler im Laufe seiner Gymnasiallaufbahn erwirbt, werden in einer Mappe dokumentiert. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dadurch die Möglichkeit, ihren eigenen Lernprozess zu reflektieren.
48
Unterricht in Notebookklassen
Berufsschule
Das mobile Lernen in der Schule, im Betrieb und zu Hause und die hochindividuelle Förderung durch interaktive Unterrichtsprogramme qualifiziert die Schülerinnen und Schüler, um so ihre Chancen im Berufsleben zu erhöhen. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
49
Ausbildungsvereinbarung mit Schülerinnen und Schülern und Eltern
Berufsfachschule
Die Schule vereinbart gemeinsam mit Eltern und Schülerinnen und Schülern individuelle Ziele der Ausbildung. Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler können frühzeitig diagnostiziert, entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
- c)
- Leistungserhebungen
Nr.
Titel
erprobt an Schulart
Kurzerläuterung
50
Besondere mündliche Prüfung in den Grund- und Leistungskursen Englisch
Gymnasium
Zusätzlich zu den herkömmlichen mündlichen Noten wird am Ende des Semesters eine „Besondere mündliche Prüfung" durchgeführt. Sie gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, in einem längeren Prüfungsgespräch ihr sprachliches Können unter Beweis zu stellen. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
- d)
- Personalmanagement und Personalführung
Nr.
Titel
erprobt an Schulart
Kurzerläuterung
51
Methoden- und Teamtraining
Volksschule
Das gesamte Kollegium wird nach dem Methodentraining von Klippert geschult und das Methodenrepertoire aufbauend in allen Jahrgangsstufen umgesetzt.
52
Begleitung neuer Lehrkräfte im ersten Jahr
Realschule
Den neuen Lehrkräften werden durch Fachkollegen und Schulleiterin bzw. Schulleiter, Unterrichtsbesuche, Feedback und Beratung konkrete Hilfestellungen gegeben.
53
„Runder Tisch" für Lehrkräfte einer Schule
Gymnasium
Zu vom Kollegium gewünschten Themen wird ein offenes Fortbildungsangebot erarbeitet, z. B. Handhabung des mobilen Laptopklassenzimmers, Prävention und Krisenintervention, Schulung im EFQM-Modell und Zeitmanagement.
- e)
- Inner- und außerschulische Partnerschaften
-
Nr.
Titel
erprobt an Schulart
Kurzerläuterung
54
Lehrkräftepraktikum
Förderschule
Die Lehrkräfte leisten an zwei bis drei Tagen pro Jahr ein Praktikum in einem Unternehmen vor Ort ab. Sie gewinnen dadurch fundierte Einblicke in die Berufsanforderungen und knüpfen intensive Kontakte zu den Betrieben der Region.
55
Neigungsorientiertes Lernen mit externen Fachleuten
Grundschule
Angeleitet durch externe Fachkräfte lernen die Schülerinnen und Schüler der zweiten und dritten Klassen einmal im Monat in interessensgeleiteten und jahrgangsübergreifenden Lerngruppen. Externe Kräfte arbeiten ehrenamtlich. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
56
Berufsorientierung „Brückenschlag"
Hauptschule
Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Region, die Ausbildungsplätze anbieten, begleiten Schülerinnen und Schüler von der 7. bis zur 9. Jahrgangsstufe. Ein Expertenteam von Pädagoginnen und Pädagogen, Psychologinnen und Psychologen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern bereitet die Schülerinnen und Schüler drei Jahre lang auf den Sprung ins Berufsleben vor. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
57
„Economy Tutorial"
Realschule
Das „Economy Tutorial" ist ein Forum für den Ideenaustausch zwischen Schule und Wirtschaft. Dazu gehört die direkte Umsetzung eines gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkatalogs mit jährlichem Feedback der Schule an die Unternehmen.
58
Arbeit im Alten- und Pflegeheim als Praxismodul des Unterrichts
Realschule
Die Schülerinnen und Schüler besuchen in einem Zeitraum von drei Monaten wöchentlich die Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims und leisten Hilfestellung im Alltag der pflegebedürftigen Menschen. Die Erfahrungen werden mit Lehrplanthemen verknüpft. Diese Maßnahme setzt das Einvernehmen mit dem Elternbeirat voraus.
59
Integration des Programms „Erwachsen werden" in die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit
Hauptschule
Die Schülerinnen und Schüler absolvieren das Programm „Erwachsen werden" von Lions Quest nicht wie üblich als Zusatzangebot, sondern es findet Eingang in die verschiedenen Fächer. So wird es unmittelbar im sozialen Gefüge des Unterrichtsalltags wirksam.
- f)
- Sachmittelverantwortung
-
Nr.
Titel
erprobt an Schulart
Kurzerläuterung
60
Eigenverantwortliche Sachmittelbeschaffung und -verwaltung
Grundschule
Die Schule und der Sachaufwandsträger beschließen einvernehmlich ein Budget im Rahmen der Haushaltssatzungen. Die Finanzverantwortung über die Ausschreibung, die Beschaffung, die Verwaltung und die Verwendung der Sachmittel geht an die Schulleiterin oder den Schulleiter über.
Inhaltsverzeichnis
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007
- Eingangsformel
- Inhaltsverzeichnis
§ 1 - § 2 Teil 1 - Allgemeines
§ 3 - § 25 Teil 2 - Schulgemeinschaft, Schulleiterin und Schulleiter, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulforum
§ 26 - § 34a Teil 3 - Aufnahme und Schulwechsel (vgl. Art. 44 BayEUG)
§ 35 - § 51a Teil 4 - Schulbetrieb
§ 52 - § 73 Teil 5 - Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse
§ 74 - § 98 Teil 6 - Prüfungen
§ 99 - § 99 Teil 7 - Schlussbestimmungen- Anlage 1 - MODUS21 - Übersicht
- Anlage 2 - Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 5 bis 10
- Anlage 3 - Stundentafel für den Vorkurs und die Jahrgangsstufe I (Abendgymnasium und Kolleg)
- Anlage 4 - Stundentafel für die Jahrgangsstufen 11 und 12 (Pflicht- und Wahlpflichtbereich)
- Anlage 4a - (aufgehoben)
- Anlage 5 - Zusatzangebot für die individuelle Profilbelegung in der Qualifikationsphase
- Anlage 5a - (aufgehoben)
- Anlage 6 - Belegungsverpflichtung (Gymnasium und Kolleg)
- Anlage 6a - (aufgehoben)
- Anlage 6b - Belegungsverpflichtung (Abendgymnasium)
- Anlage 7 - Stundentafel für Einführungsklassen
- Anlage 7a - (aufgehoben)
- Anlage 8 - Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung
- Anlage 8a - (aufgehoben)
- Anlage 9 - Schwerpunktbildung in der mündlichen Abiturprüfung
- Anlage 9a - (aufgehoben)
- Anlage 10 - Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation (Gymnasium und Kolleg)
- Anlage 10a - (aufgehoben)
- Anlage 10b - Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation (Abendgymnasium)
- Anlage 11 - Berechnung des Prüfungsergebnisses aus schriftlicher Prüfung und mündlicher Zusatzprüfung
- Anlage 12 - Umrechnungstabelle (Punkte in Noten)
- Anlage 12a - (aufgehoben)
- Anlage 13a - Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber erreichbare Höchstzahl von Punkten
- Anlage 13b - Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen erreichbare Höchstzahl von Punkten
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007