Art. 55
(1) 1 Männer und Frauen führen im Dienst die Amtsbezeichnung der ihnen übertragenen Ämter: Erster oder weiterer "Bürgermeister" oder erste oder weitere "Bürgermeisterin", "Oberbürgermeister" oder "Oberbürgermeisterin", "Landrat" oder "Landrätin", "Bezirkstagspräsident" oder "Bezirkstagspräsidentin".2 Diese Amtsbezeichnungen dürfen auch außerhalb des Dienstes geführt werden.
(2) Der Ruhestandsbeamte darf die ihm beim Eintritt in den Ruhestand zustehende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz "außer Dienst (a. D.)" weiterführen.
(3) 1 Einem entlassenen Beamten auf Zeit kann der Dienstherr die Erlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz "außer Dienst (a. D.)" zu führen. 2 Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn der frühere Beamte sich ihrer nicht würdig erweist.
(4) 1 Früheren kommunalen Wahlbeamten können die Ehrenbezeichnungen "Altbürgermeister" oder "Altbürgermeisterin", "Altoberbürgermeister" oder "Altoberbürgermeisterin", "Altlandrat" oder "Altlandrätin", "Altbezirkstagspräsident" oder "Altbezirkstagspräsidentin" verliehen werden; für frühere Beamte auf Zeit tritt in diesen Fällen die Ehrenbezeichnung an die Stelle der in den Absätzen 2 und 3 vorgesehenen Bezeichnung. 2 Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn der frühere Beamte sich ihrer nicht würdig erweist.
Inhaltsverzeichnis
- Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) (Weggefallen)
- Inhaltsverzeichnis (Weggefallen)
Art. 1 - Art. 3 Abschnitt I - Einleitende Vorschriften (Weggefallen)
Art. 4 - Art. 33a Abschnitt II - Beamtenverhältnis der kommunalen Wahlbeamten (Weggefallen)
Art. 34 - Art. 67 Abschnitt III - Rechtliche Stellung der Beamten (Weggefallen)
Art. 34 - Art. 47 1. Pflichten der Beamten (Weggefallen)
Art. 48 - Art. 49 2. Folgen der Nichterfüllung von Pflichten (Weggefallen)
Art. 50 - Art. 67 3. Rechte der Beamten (Weggefallen)
Art. 50 - Art. 54 a) Fürsorge und Schutz (Weggefallen)
Art. 55 - Art. 55 b) Amtsbezeichnung (Weggefallen)
Art. 56 - Art. 61 c) Besoldung, Versorgungsbezüge und sonstige Bezüge der Beamten auf Zeit; Leistungen an Ehrenbeamte (Weggefallen)
Art. 62 - Art. 62 d) Reise- und Umzugskosten (Weggefallen)
Art. 63 - Art. 63 e) Urlaub der Beamten auf Zeit (Weggefallen)
Art. 64 - Art. 65 f) Personalakten und Dienstzeugnisse (Weggefallen)
Art. 66 - Art. 66 g) Vereinigungsfreiheit (Weggefallen)
Art. 67 - Art. 67 h) Beamtenvertretung (Weggefallen)
Art. 68 - Art. 73 Abschnitt IV - Dienstbezüge, Zuwendungen und Beihilfen für die Beamten auf Zeit (Weggefallen)
Art. 85 bis 119 - Art. 85 bis 119 Abschnitt V - Versorgung der Beamten auf Zeit (Weggefallen)
Art. 134 - Art. 138b Abschnitt VI - Leistungen an Ehrenbeamte; Ehrensold (Weggefallen)
Art. 139 - Art. 141 Abschnitt VII - Beschwerdeweg und Rechtsschutz (Weggefallen)
Art. 156 bis 162 - Art. 156 bis 162 Abschnitt VIII - Übergangs-, Änderungs- und Schlußvorschriften (Weggefallen)- Anlage 1 - Monatliche Entschädigungen für die ehrenamtlichen ersten Bürgermeister (gültig ab 1. März 2010) (Weggefallen)
- Anlage 2 - Monatliche Dienstaufwandsentschädigungen für die Beamten auf Zeit (gültig ab 1. März 2010) (Weggefallen)
- Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) (Weggefallen)