§ 40
Einberufung
(1) Der Schulleiter beruft die Lehrerkonferenz bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Schuljahr, ein.
(2) Die Lehrerkonferenz muß innerhalb von 14 Tagen einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitgleider oder die Schulaufsichtsbehörde unter Angabe der zu beratenden Gegenstände dies verlangt.
(3) 1 Der Vorsitzende hat Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung den Mitgliedern mindestens eine Woche vor Beginn schriftlich bekanntzugeben. vor Beginn schriftlich bekanntzugeben. 2 Die schriftliche Bekanntgabe kann durch Aushang in der an der Schule üblichen Weise erfolgen. 3 In dringenden Fällen ist der Vorsitzende an die Frist nicht gebunden.
Inhaltsverzeichnis
- Schulordnung für die Berufsfachschulen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Massage und Orthoptik (Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe - BFSO HeilB) vom 18. Januar 1993
- Eingangsformel
- Inhaltsverzeichnis
§ 1 - § 3 Erster Teil - Allgemeines (vgl. Art. 1 bis 3 BayEUG)
§ 4 - § 8 Zweiter Teil - Aufnahme (vgl. Art. 44 BayEUG)
§ 9 - § 19 Dritter Teil - Inhalte des Unterrichts, Grundsätze des Schulbetriebs (vgl. Art. 45 bis 51, 55 und 56 BayEUG)
§ 20 - § 35 Vierter Teil - Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse
§ 36 - § 36b Fünfter Teil - Prüfungen (vgl. Art. 54 BayEUG)
§ 37 - § 47 Sechster Teil - Schulleiter, Lehrerkonferenz, Klassenkonferenz (vgl. Art. 57 und 58 BayEUG)
§ 48 - § 55 Siebter Teil - Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens
§ 56 - § 61 Achter Teil - Veranstaltungen und Tätigkeiten nicht zur Schule gehöriger Personen, Erhebungen (vgl. Art. 84 und 85 BayEUG)
§ 62 - § 63 Neunter Teil - Folgen von Pflichtverletzungen (vgl. Art. 86 bis 88 BayEUG)
§ 64 - § 66 Zehnter Teil - Schlußvorschriften- Anlage 1 - Stundentafel für die Berufsfachschule für Ergotherapie
- Anlage 2.1 - Stundentafel für die Berufsfachschule für Physiotherapie
- Anlage 2.2 - Stundentafel für die Berufsfachschule für Physiotherapie - verkürzte Ausbildung nach § 9 Abs. 2 Sätze 2 und 3
- Anlage 3 - Stundentafel für die Berufsfachschule für Logopädie
- Anlage 4 - Stundentafel für die Berufsfachschule für Massage
- Anlage 5
- Schulordnung für die Berufsfachschulen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Massage und Orthoptik (Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe - BFSO HeilB) vom 18. Januar 1993