Beurteilungsbekanntmachung Justiz – 9. Überprüfung der Beurteilung (JuBeurteilBek)
Rechtsstand: 01.11.2023
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9.2
Beamte und Beamtinnen des Justizdienstes
Bei den Beamten und Beamtinnen des Justizdienstes entfällt die Überprüfung durch das Staatsministerium der Justiz, es sei denn, der Beamte oder die Beamtin hat gegen die Beurteilung Einwendungen erhoben, über die das Staatsministerium der Justiz zu entscheiden hat (Art. 60 Abs. 2 Satz 4 LlbG)....