LG München I: Unzulässige Werbung für Haarwuchsmittel
Endurteil vom 30.07.2020 – 1 HK O 14730/19
...Eine Ausnahme hinsichtlich der Beweispflicht gelte nur dann, wenn die angesprochenen Durchschnittsverbraucher die Werbung dahingehend verstünden, dass die Wirksamkeit wissenschaftlich abgesichert sei. Ein solches Verständnis sei hier nicht ersichtlich.
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Der Beklagte behauptet, mit der Werbung werde dem Kosmetikum keine krankheitsbezogene Wirkung zugesprochen. ...