SG München: Versorgung mit Cannabisblüten
Endurteil vom 22.11.2019 – S 28 KR 1060/18
...Schließlich gilt zu berücksichtigen, dass Gegenstand der Genehmigung nach § 31 Abs. 6 Satz 2 SGB V lediglich die Versorgung mit Cannabis in der beantragten Form („in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon“) ist, nicht jedoch weitere Faktoren wie Wirkstoff, Dosis etc. ...