LSG München: Beitragsrecht: Versicherungspflicht eines Fahrtrainers
Urteil vom 24.09.2019 – L 7 BA 166/18
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Auf den Statusfeststellungsantrag vom 02.12.2015 stellte die Beklagte nach entsprechender Anhörung mit Bescheiden 10.08.2016 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 05.04.2017 sowohl gegenüber dem Kläger als auch der Klägerin fest, dass der Kläger bei seiner Tätigkeit für die Klägerin als Fahrinstruktor, Trainer und Präzisionsfahrer versicherungspflichtig in der Rentenversicherung ist, beginnend 22.06.2015. Eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung bestehe nicht, da der Kläger als Student in diesen Sozialversicherungen bzgl seiner Tätigkeit versicherungsfrei sei....