LG München I: Unterlassungsanspruch
Endurteil vom 26.11.2019 – 33 O 18393/18
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Der vertragliche Unterlassungsanspruch sei nach §§ 195, 199 Abs. 5 BGB ersichtlich nicht verjährt. Und auch der gesetzliche Unterlassungsanspruch sei nicht verjährt, da die Beklagte zu 1) zugestehe, dass zwischen dem Eingang des Widerspruchs des Versicherungsnehmers G… und der Anhängigkeit der Klage weniger als die sechs Monate des § 11 Abs. 1 UWG verstrichen seien. ...