SG Landshut: Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung
Urteil vom 28.11.2019 – S 3 U 291/18
...Diskutiert hat das BSG diese Frage aber in dem Zusammenhang, dass nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bestimmte Vorbereitungshandlungen oder vorbereitende Tätigkeiten, also Maßnahmen, die einer versicherten Tätigkeit vorangehen und ihre Durchführung erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen, in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 07.05.2019, a. a. O. Rn. 17 m. w. N.; BSG, Urteil vom 23.01.2018, a. a. O. Rn. 19 m. w. N.). Hieraus kann aber nicht verallgemeinernd abgeleitet werden, dass die Erfüllung jeglicher straßenverkehrsrechtlichen Pflichten vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst ist. ...