FG München: Bestimmung der Höhe der Beteiligung zu dem nach § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG maßgebenden Stichtag
Urteil vom 11.09.2019 – 7 K 2605/17
...Vereinbarungen im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber zur Wahrnehmung von Interessen des Erwerbers bei Ausübung des Stimmrechts). Der Klägerin standen somit zum Stichtag 1. Januar 2014 keine Stimmrechte zu.
37
e) Bei Würdigung des Gesamtbildes und Gewichtung der einzelnen Kriterien im Rahmen der nach der Rechtsprechung anzustellenden Gesamtbetrachtung, kommt im Streitfall dem Umstand, dass die mit den Aktien verbundenen Verwaltungsrechte zum maßgebenden Stichtag nicht auf die Klägerin übergegangen waren, bei wirtschaftlicher Betrachtung ein geringeres Gewicht zu. ...