LArbG Nürnberg: Beschwerde, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Leistungen, Arbeitnehmer, Gegenstandswert, Arbeitgeber, Anfechtung, Sozialplan, Ermessen, Auslegung, Verfahren, Einigungsstelle, RVG, Wert des Beschwerdegegenstandes, billigem Ermessen, zwei Wochen
Beschluss vom 19.05.2021 – 2 Ta 44/21
...Aber auch das BAG hat dann, wenn es dem Betriebsrat im Zusammenhang mit der Anfechtung eines Sozialplans um die Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts geht, eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit angenommen. So hat es einen Antrag des Betriebsrats, der Arbeitgeberin „aufzugeben, den Spruch der Einigungsstelle über einen Sozialplan hinsichtlich der Berechnung der Abfindungen durchzuführen und die sich aus der Berechnung ergebenden Beträge an die berechtigten Arbeitnehmer auszuzahlen“, als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit eingeordnet, die vor Rechtskraft der Entscheidung über die Wirksamkeit des Sozialplans deshalb nicht nach § 85 Abs. 1 ArbGG vorläufig vollstreckbar sei (BAG 22.01.2013 - 1 ABR 92/11)....