LSG München: Erstattungsstreit zwischen erstangegangener BA und Rentenversicherungsträger
Urteil vom 30.11.2022 – L 19 R 584/18
...Folglich habe sie nach medizinischer Beurteilung keine Aussichtslosigkeit für Teilhabeleistungen gesehen. Das Ziel des Gesetzgebers, eine Erweiterung der Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers zu bewirken, würde konterkariert, wenn für die Gewährung von Teilhabeleistungen für Versicherte, die die Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung zwar erfüllten, diese aber noch nicht beziehen würden, nicht der Rentenversicherungsträger, sondern die Arbeitsverwaltung zuständig wäre. ...