VerfGH München: Kein öffentliches Interesse an der Fortführung eines für erledigt erklärten Popularklageverfahrens
Entscheidung vom 22.03.2022 – Vf. 16-VII-20
...März 2021 (GVBl S. 74) geändert worden ist Aktenzeichen: Vf. 16-VII-20 Einstellung eines Popularklageverfahrens, das Art. 60 a des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zum Gegenstand hatte, nach Erledigterklärung.
Wird ein Popularklageverfahren für erledigt erklärt, ist seine Fortführung, obwohl es dem Schutz der Grundrechte als Institution dient, nur dann gerechtfertigt, wenn eine verfassungsgerichtliche Klärung von Fragen, die den Gegenstand des Verfahrens bilden, im öffentlichen Interesse geboten erscheint. ...