LG Ingolstadt: Fahrzeug, Kapitalanlage, Anleger, Annahmeverzug, untersagung, Streitwert, Beteiligung, Pkw, Zeitpunkt, Sicherheitsleistung, Kenntnis, Klage, Kostenentscheidung, Rechtsverfolgung, Kosten des Rechtsstreits
Endurteil vom 14.02.2022 – 43 O 2735/20 Die
...Durch Zahlung der Schlussrate hat sich der Kläger widersprüchlich verhalten, da er schon zu diesem Zeitpunkt ein ähnliches (wirtschaftliches) Ergebnis erzielen hätte können, wie er es nun im Wege der Klage begehrt (Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Kaufpreises unter Berücksichtigung der Nutzungsvorteile). Insoweit wird auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Kapitalanlagen Bezug genommen. So führt der Bundesgerichtshof im Urteil vom 08.05.2012 (AZ XI ZR 262/10) aus: „Sollte ein Anleger in Bezug auf eine vergleichbare Kapitalanlage, die er vor oder nach der streitgegenständlichen erworben hat, erst nach dem Erwerb der jeweiligen Beteiligung Kenntnis von Rückvergütungen erhalten, so kann sich ein Indiz für die fehlende Kausalität der unterlassenen Mitteilung über Rückvergütungen auch daraus ergeben, dass der Anleger an den vergleichbaren – möglicherweise gewinnbringenden – Kapitalanlagen festhält und nicht unverzüglich Rückabwicklung wegen eines Beratungsfehlers begehrt.“ Diese Wertung ist auf den vorliegenden Fall übertragbar....