ArbG München: Krankheit, Altersrente, Hinterbliebenenrente, Rente, Versorgungsehe, Rechtsweg, Anspruch, Ehe, Zeitpunkt, Benachteiligung, Zinsen, Streitwert, Vertrag, Klage, unangemessene Benachteiligung, gesetzliche Vermutung
Endurteil vom 30.07.2020 – 22 Ca 14000/19
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin bis zum Zeitpunkt ihres Todes eine monatliche Hinterbliebenenrente in Höhe von 479,50 € brutto spätestens am Ende eines Kalendermonats, beginnend ab dem 01.01.2020, zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin rückständige Hinterbliebenenrente für die Monate Juni 2018 bis Mai 2019 in Höhe von insgesamt 5.754,02 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen....