LSG München: versicherte Tätigkeit, Umfang des Versicherungsschutzes, Rechtsprechung des BSG, Arbeitsunfall, Betriebliche Tätigkeit, Home-Office, Gesetzliche Unfallversicherung, Handlungstendenz, Vorbereitungshandlung, Widerspruchsbescheid, BSG-Urteil, Nahrungsaufnahme, Teilnahme am öffentlichen Verkehr, Betriebsbedingte, gesetzliche Neuregelung, Stufenweise Wiedereingliederung, Feststellungsklage, Arbeitsfähigkeit, Ort der Tätigkeit, während der Arbeitszeit
Urteil vom 20.06.2024 – L 17 U 215/23
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Die Klägerin hat hier nach ihren glaubhaften Ausführungen auch nichts unternommen, was für eine überwiegend eigenwirtschaftlich motivierte Handlungstendenz sprechen könnte, welche die betrieblich motivierte Handlungstendenz (Erhalt der Arbeitsfähigkeit für den Nachmittag) abgelöst haben könnte. Sie hat vielmehr mit zeitlichem Bezug zu der betriebsüblichen Pausenzeit mittags in dem ca. 8 km entfernten Restaurant (Fahrzeit ca. 24 Minuten hin und zurück) eine verzehrfertige Mahlzeit eingekauft, so dass auch ein räumlicher Bezug zum Ort der Tätigkeit im Home-Office gegeben ist. ...