VGH München: Anschluss eines Grundstücks an die Abfallentsorgung
Beschluss vom 28.02.2019 – 20 CS 18.2193
...Soweit die Antragstellerin dagegen argumentiert, dass ihr damit der Pachtgegenstand entzogen würde, ist dies schon aufgrund der Größe des Grundstücks nicht nachvollziehbar. Denn weder wird in dem Bescheid die Aufstellung der dort genannten fünf Restabfallbehälter an einer bestimmten Stelle des Grundstücks verlangt, noch ist schon aufgrund der Größe des Grundstücks die Aufstellung der weiteren, von dem von der Antragstellerin beauftragten Entsorgungsunternehmen gestellten Restabfallbehälter auf dem Pachtgrundstück unmöglich geworden. ...