OLG München: Schadensersatz, Behandlungsfehler, Berufung, Gesundheitsschaden, Nebenforderung, Berichtigung, Operation, Beweislastumkehr, Berufungsverfahren, Nachweis, Zinsen, Schaden, Revision, Umfang, grober Behandlungsfehler, Zulassung der Revision, kraft Gesetzes
Endurteil vom 10.09.2020 – 24 U 1308/19
...Ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, führt grundsätzlich zu einer Umkehr der Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden (BGH vom 27.04.2004 - VI ZR 34/03 - juris Rn. 16; vgl. jetzt § 630h Abs. 5 Satz 1 BGB). Die Vermutung bezieht sich also lediglich auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen einem feststehenden groben Behandlungsfehler und einem feststehenden Gesundheitsschaden, der durch den groben Behandlungsfehler herbeigeführt worden sein kann....