ArbG Bamberg: Erkrankung, Leistungen, Schadensersatz, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Elterngeld, Jobcenter, Berufung, Nachzahlung, Einkommen, Bescheid, Schadensersatzanspruch, Entgeltfortzahlung, Gemeinschaftspraxis, Geburt des Kindes, Wert des Beschwerdegegenstandes, zugelassenen Rechtsanwalt
Endurteil vom 24.02.2020 – 5 Ca 841/19
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Die Klägerin trägt vor:
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Die Tatsache, dass die Beklagten die Monate April, Mai und Juni 2018 erst im Jahr 2019 abgerechnet und ausgezahlt hätten, habe sich ungünstig auf die Höhe des bewilligten Elterngeldes ausgewirkt. Wären die Monate April, Mai und Juni 2018 rechtzeitig abgerechnet und ausgezahlt worden, würde das Elterngeld monatlich 1.289,77 € statt monatlich 1.213,04 € betragen. Die nachträgliche Abrechnung und Auszahlung der Monate April, Mai und Juni 2018 habe bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden können. ...