VG Bayreuth: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
Urteil vom 24.02.2021 – B 4 K 19.978
...Vielmehr habe es den Anschein, dass hier künstliche Anwaltskosten für einen bereits absehbaren Erfolg zu Lasten der Allgemeinheit generiert werden sollten. Es werde bestritten, dass notwendige Beratungsleistungen des Bevollmächtigten, die zu den Aufhebungs-/Abhilfebescheiden geführt hätten, stattgefunden hätten. Die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Bevollmächtigten im Vorverfahren ergebe sich je nach Lage des Einzelfalles unter der Voraussetzung der konkreten Notwendigkeit. ...