VG München: Dreitagesvermutung für den Zugang eines Bescheides über Sondernutzungsgebühren
Gerichtsbescheid vom 09.04.2020 – M 10 K 19.643
...Die für das Jahr 2017 getroffene Festsetzung über 102,50 EUR gelte auch für die Folgejahre. Der Bescheid war adressiert an: „Herrn Kfz-Sachverständigenbüro, … Straße 78, … …“. Das Feld „Schuldner/in“ im vorgedruckten Bescheidstext war nicht ausgefüllt. Der Tag der Aufgabe dieses Bescheids zur Post ist in der Behördenakte nicht vermerkt; es befindet sich auch kein Nachweis über die Zustellung des Bescheids in der Akte....