VGH München: Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren
Beschluss vom 13.08.2019 – 23 B 19.31131
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Titel:
Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren
Normenketten:
VwGO § 119 Abs. 1 S. 2, § 166 Abs. 1 S. 1
ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
Leitsatz:
Geht es um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren, ist die Prüfung, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, entbehrlich, wenn der prozessuale Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat. ...