Art. 100 Tilgung von berufsgerichtlichen Maßnahmen in Personalakten (HKaG)
Rechtsstand: 01.07.2024
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(3) Die Frist endet nicht, solange gegen den Betreffenden ein Strafverfahren, ein berufsgerichtliches Verfahren oder ein Disziplinarverfahren anhängig ist, eine andere berufsgerichtliche Maßnahme noch nicht zu tilgen ist oder ein auf Geldbuße lautendes berufsgerichtliches Urteil noch nicht vollstreckt ist....