VGH München: Tierschutzrechtliche Einzelfallanordnungen zur Rinderhaltung
Beschluss vom 04.07.2019 – 23 CS 19.754
...Mögliche negative wirtschaftliche Auswirkungen einer an die Weidefläche angepassten Bestandsreduzierung ermächtigen den Tierhalter nicht zu einer Tierhaltung entgegen den Bestimmungen Tierschutzgesetzes. Einschränkungen des Grundrechts der Berufsfreiheit sind insoweit durch höherrangige Gemeinwohlbelange gerechtfertigt. (Rn. 8) (redaktioneller Leitsatz)
Schlagworte:
Einzelfallanordnungen zur Rinderhaltung, Bestandsreduzierung, Pflicht zur Befestigung einer Weidefläche, Rinderhaltung, Einzelfallanordnung, Weidefläche, Bodenverhältnisse, Amtstierarzt, Berufsfreiheit
Vorinstanz:
VG München, Beschluss vom 25.03.2019 – M 23 S 19.1118
Fundstelle:
BeckRS 2019, 15149
Tenor
I. ...