VGH München: Humanitäre Bedingungen in Sierra Leone
Beschluss vom 15.02.2019 – 9 ZB 19.30140
...Die Frage, ob aufgrund der schlechten humanitären Bedingungen in Sierra Leone die Rahmenbedingungen eine Gefahrenlage begründen, die zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung iSd Art. 3 EMRK führen kann, hat keine grundsätzliche Bedeutung. (Rn. 3) (redaktioneller Leitsatz)
2. ...