LSG München: Sozialgerichtsverfahren: Auslegung eines Rechtsmittels
Beschluss vom 28.07.2021 – L 5 KR 252/21 B
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Wie die Auslegung des Gesetzes (vgl. BVerfG, 18.2.2003 - 2 BvR 369/01, 2 BvR 372/01, und 2.5.2016, 2 BvR 1137/14) ist die Auslegung einer Prozesserklärung durch die Wortlautgrenze (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 02.05.2016 - 2 BvR 1137/14) begrenzt, wobei im Sinn der gebotenen klägerfreundlichen Auslegung vom Gericht im Rahmen der Auslegung alles zu unternehmen ist, der von einem Beteiligten gewählten Formulierung einen Erklärungsinhalt beizumessen, der ihm größtmöglichen Rechtsschutz eröffnet. ...