SG Nürnberg: Krankenhausvergütung für Rezidivbehandlung
Urteil vom 04.03.2021 – S 21 KR 989/19
...Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zahlung der noch ausstehenden Vergütung aus der Rechnung vom 25.10.2018 in Höhe von 863,38 EUR und der Aufwandspauschale.
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Die Klage eines Krankenhauses bzw. Krankenhausträgers auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten und einer Aufwandspauschale gegen eine Krankenkasse ist ein so genannter Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (vgl. ...