§ 3 Aufgaben (BayVV_2160_A_13629)
Rechtsstand: 09.03.2023
...
(2) Diese Aufgaben werden insbesondere wahrgenommen:
a)
durch konzeptionelle Förderung der Bildungsaufgaben der Mitgliedsorganisationen, insbesondere der politischen, sozialen, kulturellen und sportlichen Bildung;
b)
durch gemeinsam durchgeführte Aktivitäten einschließlich Anregung und Unterstützung von Aktionen der einzelnen Mitgliedsorganisationen;
c)
durch Schaffung, Bereitstellung und Unterstützung gemeinsamer Angebote und Einrichtungen;
d)
durch Planung und Bedarfsfeststellung mit dem Ziel, durch Einwirken auf Staat und Kommunen Voraussetzungen für Jugendarbeit zu schaffen;
e)
durch Übernahme von staatlichen beziehungsweise kommunalen Aufgaben zur Förderung junger Menschen, insbesondere im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts....