VG Regensburg: Rechtswidrige Ablehnung des Asylantrags als unzulässig
Urteil vom 09.04.2019 – RN 13 K 18.31580
...November 2017 festgestellte Mangel der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs zwischenzeitlich durch die im April 2018 versandten Fragebögen beseitigt wurde, stellt sich die Frage, ob der spätestens am 14. September 2016 gestellte Asylantrag einen Asylantrag darstellt, der „nach erfolglosem Abschluss eines Asylverfahrens“ im Sinne des § 71 a Abs. 1 AsylG gestellt wurde, als entscheidungserheblich dar. Die Bestandskraft der Ablehnung des Asylantrags in der Schweiz trat am 22. ...