LArbG München: Urlaubsabgeltung und Altersteilzeit
Urteil vom 11.08.2020 – 7 Sa 392/20
...Es bestehe auch keine Veranlassung, die Regelung des § 7 Abs. 3 BurlG in der Freistellungsphase der Altersteilzeit auszusetzen, auch wenn während der Freistellungsphase der Altersteilzeit kein neuer Urlaubsanspruch erworben werde, denn für eine solche Aussetzung gebe es auch keine gesetzliche Grundlage. Die Beklagte vermag auch keine sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung eines Arbeitnehmers, der ein Altersteilzeitverhältnis mit längerer Freistellungsphase abgeschlossen hat, im Vergleich zu einem Arbeitnehmer mit einer kurzen Altersteilzeit erkennen. ...