RL zum Vollzug tierzuchtrechtlicher Vorschriften – 2. Züchtervereinigungen (TierZR)
Rechtsstand: 01.12.2012
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–Auswertung der Ergebnisse der Zuchtwertschätzung für die Praxis,
–Beratung beim Ankauf von Zuchttieren, Mitwirkung bei der Absatzförderung,
–fachliche Gestaltung von Tier-, Lehr- und Leistungsschauen und sonstiger züchterischer Veranstaltungen,
–Marktbeobachtung,
–Unterstützung der Vorsitzenden der Züchtervereinigung bei der Durchführung von Beschlüssen der Verbandsgremien, soweit diese züchterische Angelegenheiten betreffen,
–Erstattung des züchterischen Jahresberichtes bei der Mitgliederversammlung,
–Auswahl von Zuchttieren für Ausstellungen und sonstige züchterische Veranstaltungen,
–Zusammenarbeit mit allen Behörden und Organisationen sowie Einrichtungen, die die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tierbestände fördern....