SG München: Widerspruchsverfahren, Ärztlicher Bereitschaftsdienst, vertragsärztliche Versorgung, Berufsausübungsgemeinschaft, Vertragsarztsitz, Zulassungsausschuß, Geringe Fallzahlen, Ärzte-ZV, Kassenärztliche Versorgung, hausärztliche Versorgung, Fachgruppendurchschnitt, Postzustellungsurkunde, Maßgeblicher Zeitpunkt, Zulassungsentziehung, Entziehung der Zulassung, Kassenärztliche Zulassung, Kassenarztzulassung, Vollständige Entziehung, Entscheidungszeitpunkt, Verwaltungsverfahren
Urteil vom 22.02.2024 – S 20 KA 481/19
...Mehrfache vorangegangene Schreiben des Zulassungsausschusses hätten den Kläger nicht dazu veranlassen können, sein Abrechnungsverhalten zu ändern. Es sei auch nicht vorgetragen worden, ob und wie er künftig die ordnungsgemäße Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gewährleisten könne.
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Mit Ladungsschreiben des Beklagten im Widerspruchsverfahren, zugestellt mit Postzustellungsurkunde vom 19.9.2019 zur Sitzung am 8.10.2019 war darauf hingewiesen worden, dass gemäß § 45 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 2 S. 2 Ärzte-ZV auch im Falle des Ausbleibens verhandelt und entschieden werden könne....