OLG München: Barabfindungsergänzungsanspruch bei zu niedrig bemessener sonstiger Abfindung
Endurteil vom 12.05.2021 – 7 U 3319/20
...Ein Barabfindungsergänzungsanspruch kommt in solchen Fällen in Betracht, in denen der Ausgleichsverpflichtete tatsächlich über die gesetzlich gebotene Abfindung hinaus eine echte zusätzliche Abfindung in anderer Form anbietet und sich diese Abfindung als zu niedrig bemessen erweist. (Rn. 28) (redaktioneller Leitsatz)
2. Bei der Bemessung der Barabfindung bildet der Aktienkurs in den drei Monaten vor Bekanntgabe eines einen Abfindungsanspruch auslösenden Ereignisses regelmäßig die Untergrenze. ...