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VV-BayHO
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 05.07.1973
Anlage 4a zu Art. 44 BayHO
Unterlagen für Baumaßnahmen
Dem Zuwendungsantrag sind, soweit nichts Abweichendes bestimmt wird, folgende Bauunterlagen beizufügen; die Planung muss den für den betreffenden Bereich geltenden technischen Vorschriften und Richtlinien entsprechen:

1. Straßen- und Brückenbaumaßnahmen

Ein in Anlehnung an die „Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsvorlagen im Straßenbau, Ausgabe 2012 (RE 2012)“ aufgestellter Entwurf.

2. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen und Wirtschaftswegebauten außerhalb der Flurbereinigung

Ein nach den „Richtlinien für den Entwurf von Wasser- und Wegebauten und von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen – REWas –“ aufgestellter Bauentwurf.

3. Wirtschaftswegebauten im Rahmen der Flurbereinigung

Ein nach den Vorschriften und Anweisungen für die Flurbereinigung in Bayern (VAF) Heft VI aufgestellter Bauentwurf.

4. Hochbauten

4.1

Planunterlagen, bestehend aus

4.1.1

dem Bau- und/oder Raumprogramm, ggf. mit Anerkennungsvermerk,

4.1.2

einem Übersichtsplan und – sofern vorhanden – einem Messtischblatt,

4.1.3

einem Lageplan des Bauvorhabens, mindestens im Maßstab 1 : 1000, mit Darstellung der Erschließung,

4.1.4

Plänen, die Art und Umfang des Bauvorhabens prüfbar nachweisen,

4.2

Vorbescheide oder sonstige Nachweise über die baurechtliche Zulässigkeit (das baurechtliche Verfahren soll möglichst erst nach der baufachlichen Prüfung durchgeführt werden),

4.3

Erläuterungsbericht nach Muster 6 zu Art. 44 BayHO,

4.4

Kostenermittlung
Die Kosten sind nach Muster 5 zu Art. 44 BayHO oder nach DIN 276 (ggf. nach Bauobjekten/Bauabschnitten unterteilt) zu ermitteln, wobei diejenigen Kosten, für die eine Zuwendung beantragt wird, gesondert auszuweisen sind. Als Anlage sind – soweit erforderlich – Kostenaufschlüsselungen oder Berechnungen anderer Art, deren Ergebnisse der Kostenermittlung zugrunde gelegt wurden, beizufügen. Bei Hochbauten sind die Flächen und Rauminhalte nach DIN 277, bei Wohngebäuden die Wohnflächen nach DIN 283 zu berechnen. Etwaige Abweichungen vom anerkannten Raumprogramm sind darzustellen,

4.5

Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Bau und Betrieb (z.B. Planungs- und Kostenrichtwerte), soweit sie für die Bewilligung der Zuwendung von Bedeutung sind.

4.6

Auf die Vorlage der unter Nrn. 4.1 bis 4.5 genannten Unterlagen zusammen mit dem Zuwendungsantrag kann verzichtet werden, soweit sie bereits im Rahmen der baufachlichen Beratung (vgl. Nr. 2 BayZBau) oder im Rahmen eines anderen Verfahrens (z.B. beim schulaufsichtlichen Genehmigungsverfahren) vorgelegt und genehmigt wurden.