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Staatsvertrag über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtstraße zwischen dem Main und Nürnberg Vom 25. November 1965/25. Juli 1966 (§§ 1–6)
§ 1 Erklärung zur Bundeswasserstraße
§ 2 Aufhebung von Bundeswasserstraßen
§ 3 Durchleiten von Wasser
§ 4 Eigentumsverhältnisse
§ 5 Sperrtor bei Bug
§ 6 Inkrafttreten
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 25.11.1965
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§ 5
Sperrtor bei Bug
1
Das Sperrtor im linken Regnitzarm bei Bug gehört zur Bundeswasserstraße.
2
Die Betriebsordnung wird im Einvernehmen zwischen dem Bund und Bayern aufgestellt.