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Text gilt ab: 01.04.2000
Fassung: 06.10.1999
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Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 6./8. Oktober 1999[1]

Vollzitat nach RedR: Staatsvertrag über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen vom 6. Oktober 1999 (GVBl. 2000 S. 8, 9, 282, BayRS 01-9-1-W)
Der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie,
und
das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Finanzminister,
schließen nachstehenden Staatsvertrag:

[1] Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern: Bek. v. 24.12.1999 (GVBl. 2000 S. 8);
Nordrhein-Westfalen: Bek. v. 9.3.2000 (GV. NRW. S. 310).