Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2018
Fassung: 29.09.1992
Artikel 15
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am 1. Januar des Jahres in Kraft, das dem Jahr folgt, in dem die letzte der von den Beteiligten ausgefertigten Vertragsurkunden der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen des Landes Berlin zugeht.