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LfUG
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 29.07.1994
Art. 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz ist dringlich; es tritt am 1. März 1971 in Kraft.*)

*) [Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 19.2.1971 (GVBl S. 65). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens späterer Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.